Therapie

 

In der Privatpraxis für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgt die Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ, die von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen anerkannt wird.

 

  • Behandlungsmethoden der Psychiatrie
    Entspannungsverfahren (autogenes Training, progressive Muskelrelaxation)
    Hypnose
    Psychopharmakotherapie
    Psychiatrische Gespräche
    Lichttherapie
    Es besteht eine jahrelange Erfahrung in Diagnostik und Behandlung in der Klinik
    als Oberarzt und in der kassenärztlichen Tätigkeit.

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    Der Regelumfang beträgt 50 Therapiestunden mit einer Therapiestunde in der Woche.

  • Ablauf der Psychotherapie
    Wenn Sie sich mit Ihren Problemen in der Praxis gut aufgehoben fühlen und Sie sich mir zur Behandlung anvertrauen wollen, können Sie die Praxis persönlich zu den telefonischen Sprechzeiten erreichen. Sollten Sie außerhalb der Sprechzeiten anrufen, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Bitte geben Sie dann auch Ihre Telefonnummer an und wann Sie am besten zu erreichen sind. Wir melden uns umgehend bei Ihnen, um baldmöglichst einen Termin für ein diagnostisches Erstgespräch zu vereinbaren, in dem Sie Ihre Situation ausführlich beschreiben und wir die weitere Vorgehensweise erörtern können. Nach einer gründlichen Untersuchung im Rahmen des Erstgespräches kann festgestellt werden, ob eine Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung vorliegt. Anschließend finden bis zu fünf probatorische Therapiestunden statt. Diese Probestunden dienen dazu, dass wir uns kennenlernen und zu prüfen, ob durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie eine erfolgreiche Bearbeitung des Problems und eine Rückbildung der Erkrankung möglich ist. Bei einer Fortführung der Behandlung über die probatorischen Therapiestunden hinaus, das heißt wenn eine regelhafte psychotherapeutische Behandlung erfolgt, wird ein individualisierter Behandlungsplan erstellt und Sie werden unterstützt bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle. 

  • Abrechnung
    Falls Sie privat versichert (bzw. beihilfeberechtigt) sind, übernimmt Ihr Versicherungsträger in der Regel die Behandlungskosten für eine Psychotherapie. Bedingung für die Kostenübernahme ist meistens, dass die Behandlung durch einen ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung wird durch mich als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie erfüllt. 
    Bitte beachten Sie, dass in welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, von den jeweiligen Versicherungstarifen abhängt. Der Leistungsumfang kann allerdings in jedem Tarif unterschiedlich geregelt sein. Auskunft über Ihren Versicherungstarif und den Leistungsumfang bei einer psychotherapeutischen Behandlung durch einen ärztlichen Psychotherapeuten erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung bzw. bei den Beihilfestellen. Selbstzahler/innen vereinbaren mit uns ein festes Stundenhonorar gemäß der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ. 

  • Weitere Behandlungsmethoden
    Spezielle methodenübergeordnete, störungsspezifische Therapieverfahren
    wie die interpersonelle Psychotherapie der Depression (siehe auch unter Literatur)